• A2C Audit to Client: Mehrwert durch Prüfung

    Wir sind Ihr Partner im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Mit unserem hoch qualifizierten und reaktionsschnellen Team bieten wir Ihnen die komplette Bandbreite prüfender Dienstleistungen an. Dabei ist es unser Ziel, mit Ihnen auf Augenhöhe zu arbeiten und für Sie einen echten Mehrwert zu erzielen, der über die reine Mitteilung eines Prüfungsergebnisses hinaus geht.

    Prüfungen als kontinuierlicher Wettbewerbsvorteil

    Immer häufiger ist es erforderlich, den eigenen Jahres- oder Zwischenabschluss einer Prüfung zu unterwerfen. Ähnliches gilt für die Bestätigung von Unternehmenswerten oder die Beurteilung von Verkaufsprospekten.

    Solche Prüfungen können dabei mehr sein als die Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen: Optimieren Sie Ihre Markt- und Wettbewerbsposition durch die konsequente Verwendung der Prüfungsergebnisse und sichern Sie sich einen Mehrwert daraus.

    Unabhängig davon, ob ergänzende Informationsquelle oder Alternative zum internen Kontroll- und Steuerungssystem: Ihre aktuellen Daten sind essenzielle Grundlage für eine rechtzeitige Ausnutzung steuerlicher und finanzwirtschaftlicher Gestaltungsspielräume.

    A2C – Audit to Client – ist dabei Ihr Partner auf Augenhöhe. Ihre spezifische Branchen- und Unternehmenskompetenz verbindet sich mit unserem breiten Erfahrungsschatz im Auditing zu zielorientiertem Know-how. Unsere schnellen Reaktionszeiten und kurzen Entscheidungswege sind dabei Ihr Vorteil.

    Das Verständnis einer „Prüfung“ als Kontrolle mit dem Ergebnis „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“ war gestern. Prüfung heute heißt dagegen, dass Sie einen Mehrwert aus der Prüfung erzielen. A2C Audit to Client ist hierfür Ihr passender Partner.

  • Unser Lösungsansatz – Ihr Involvement

    Bei uns erfolgt die Lösungssuche bei Prüfungsfeststellungen gemeinsam mit dem Mandanten.

    Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes und den Vorschriften für eine Abschlussprüfung, so tragen die gesetzlichen Vertreter des zu prüfenden Unternehmens die Verantwortung für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht während der Abschlussprüfer die darin enthaltenen Informationen nur prüft.

    Prüfen bedeutet in unseren Augen aber, dass wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen, wenn mal eine Angabe im Jahresabschluss oder Lagebericht nicht ordnungsmäßig ist. Von einer Prozedur, bei der Sie einen Vorschlag ausarbeiten und wir nur den Daumen heben oder senken, und Sie im letztgenannten Fall wieder einen neuen Vorschlag ausarbeiten, halten wir nichts.

    Wir setzen uns mit Ihnen hin und entwickeln gemeinsam eine Lösung, die für Sie tragbar ist und allen Ansprüchen an die Ordnungsmäßigkeit gerecht wird.

  • Unsere Qualität – Ihr Garant Wir bieten zertifizierte Qualität auf höchstem Niveau.

    Um die definierten Ziele zu erreichen, ist es notwendig, auf einem qualitativ hochstehenden Niveau zu arbeiten. Dieses gewährleisten wir unter anderem dadurch, dass wir sehr gut ausgebildete Mitarbeiter einsetzen, die permanent fortgebildet werden und die auf eine von einem fremden Wirtschaftsprüfer zertifizierte Organisation zugreifen können.

    Diese Qualitätskontrollen durch einen fremden Wirtschaftsprüfer haben wir bislang stets bestanden, so dass uns die Wirtschaftsprüferkammer eine Bescheinigung der Teilnahme an der Qualitätskontrolle erteilt hat, die wiederum Voraussetzung ist, eine gesetzliche Abschlussprüfung durchführen zu können.

  • Unser Honorar – Ihre Zufriedenheit

    Sie wollen eine hochwertige Leistung, wir wollen ein angemessenes Honorar. Beide Standpunkte schließen sich nicht aus – ganz im Gegenteil, sie bedingen einander. Am Ende sollen Sie mit unserer Leistung und unserem Preis zufrieden sein.

    Aufgrund unserer schlanken Organisation ohne kostenintensive Fachabteilungen können wir sehr kompetitive Honorare anbieten. Am besten Sie testen uns, und wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

    Als Basis für eine Angebotserstellung brauchen wir lediglich Angaben zur Rechtsform und Branchenzugehörigkeit sowie ungefähre Werte für Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Umsatz. Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

  • Ständige Kooperationen

    WZR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Anbindung an das nationale und internationale Netzwerk der WZR Group mit Standorten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Schwerin und Rostock sowie Sao Paulo und Beijing

    Beratungsschwerpunkte

    • Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
    • Vergleichende Prüfungen von Kommunen und kommunaler Einrichtungen

    Branchenschwerpunkte

    • Gesundheitswesen
    • Handel

Beispiel einer Jahresabschlussprüfung

Bestätigung der Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen und insoweit auch Erhöhung deren Glaubhaftigkeit

  • Ein primäres Ziel der Jahresabschlussprüfung ist selbstverständlich, die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen zu bestätigen. Die Verlässlichkeit der Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den Adressaten des Jahresabschlusses (z.B. Gesellschafter, Banken, Gläubiger, Fiskus, etc.) bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird. Wird die Verlässlichkeit der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch uns bestätigt, erhöht sich gleichsam deren Glaubhaftigkeit.
  • Verlässlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Glaubhaftigkeit sind in der heutigen Geschäftswelt von überragender Bedeutung, auch wenn sie oftmals unterschätzt werden. So ist es nicht nur schwer und gefährlich, das eigene Unternehmen ohne eine verlässliche und ordnungsmäßige Finanzbuchhaltung zu führen. Es ist auch zunehmend schwierig, Geschäftspartner zu finden, von denen man Zuverlässigkeit, Transparenz und Fairness verlangt, wenn man selbst nicht verlässlich und glaubhaft ist.
  • Für den Weg zu verlässlichen und ordnungsmäßigen Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht sind wir der richtige Partner. Wir holen Sie dort ab, wo Sie sind – manchmal sind ein paar gemeinsame Schritte notwendig und andere Male können wir ohne Anpassungen unsere Bestätigung abgeben.

Erwirtschaftung eines Mehrwerts

  • Häufig wird uns Wirtschaftsprüfern bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen vorgeworfen, dass das geprüfte Unternehmen außer einem Batzen Kosten nichts davon hat.
  • Diesem Vorwurf begegnen wir indem wir aufzeigen, dass durch unsere Prüfungshandlungen ein Mehrwert für das geprüfte Unternehmen entsteht. Denn: ein Mehrwert liegt dann vor, wenn die von uns angeregten Änderungen einen zusätzlichen Erfolgsbeitrag für das Unternehmen erbringen.
  • Ein solcher Mehrwert kann sich in den verschiedensten Arten und Größen ergeben. Beispiele können die Prüfung und anschließende Verbesserung des Mahn- oder Beschaffungswesens, der Lagerhaltung, der Liquiditätssteuerung und des Risikofrüherkennungssystems sein.
  • Die Erzielung eines solchen Mehrwertes für Sie und Ihr Unternehmen haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Das wollen wir gemeinsam mit Ihnen erreichen.

Möglichst geringe Beeinträchtigung des laufenden Geschäfts

  • Unser erklärtes Ziel ist es, den normalen Geschäftsablauf nicht zu beeinträchtigen. Sicherlich müssen wir verantwortlichen Personen Fragen stellen und mit ihnen Gespräche führen. Doch dies erfolgt stets unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange. Wir stimmen mit Ihnen genau ab, an welchen Tagen wir bei Ihnen im Unternehmen sind und mit welchen Personen Sachverhalte zu klären sind.

Zügige Abwicklung des Auftrags

  • Unsere Stärke ist, dass wir ohne ausgeprägte Hierarchieebenen auskommen. Der eingesetzte Prüfer erarbeitet ohne langwierige Entscheidungsprozesse die Prüfungsfeststellungen und entwickelt unmittelbar gemeinsam mit Ihnen angemessene Lösungen. Das spart Zeit und fördert eine zügige Abwicklung.
  • Dies fängt in der Phase der Vorbereitung der Prüfung an und gilt bis zur Erstellung des Prüfungsberichts. So können zum Beispiel die Prüfungstermine oder die vorzubereitenden Unterlagen schnell und unkompliziert mit dem Prüfer abgestimmt werden, der später auch bei Ihnen vor Ort erscheint und der Sie auch bis zum Abschluss der Prüfung bzw. Präsentation der Prüfungsergebnisse gegenüber den Gesellschaftern oder Aufsichtsräten begleitet. Zügig und unkompliziert – das ist unsere Handlungsmaxime.

Unsere Leistungen

Prüfung von Jahresabschlüssen

  • Der Kernbereich unserer Tätigkeit ist die Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten von einzelnen Unternehmen und von Konzernen sowohl nach HGB als auch nach IAS/ IFRS.
  • Die Prüfung eines Jahres- oder Konzernabschlusses sowie eines Lage- oder Konzernlageberichts ist verpflichtend für alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die nicht mindestens eine natürliche Person als Vollhafter haben, soweit diese mindestens mittelgroß im Sinne der Größenkriterien des § 267 HGB sind oder sich die Pflicht aus dem Gesellschaftsvertrag ableitet. Weitere Prüfungspflichten ergeben sich aus Spezialvorschriften.
  • Ziel der Abschlussprüfung ist es, die Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen zu bestätigen und insoweit deren Glaubhaftigkeit zu erhöhen. Interessenten an glaubhaften Informationen gibt es zahlreiche. Hierzu zählen unter anderem Gesellschafter, Gläubiger, Banken und das Finanzamt.
  • Zum Nachweis unserer Prüfung und zur Bestätigung der Glaubhaftigkeit der Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht erteilen wir zum Abschluss unserer Prüfung einen Bestätigungsvermerk, der Dritten offengelegt werden kann.
  • Über die reine Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit hinaus verfolgen wir das Ziel, aus den Prüfungsergebnissen einen Mehrwert für das geprüfte Unternehmen zu erzielen. In Abstimmung mit Ihnen decken wir Stärken und Schwachpunkte auf und entwickeln Strategien zu deren Ausnutzung bzw. Reduzierung.
  • Weitere Informationen zu unseren Zielen und unserem Prüfungskonzept finden Sie unter Arbeitsweise und Lösungsansatz.
  • Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für eine Abschlussprüfung.

Durchsicht von Abschlüssen

Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen oder Quartalsabschlüssen – eine schlanke Lösung

  • Für einige ist eine „Voll“-Prüfung des Jahresabschlusses zu umfangreich oder zu kostenintensiv. Hier bietet sich als Alternative die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses an.
  • Ziel der prüferischen Durchsicht eines Abschlusses ist die Erhöhung der Glaubhaftigkeit der darin enthaltenen Informationen. Auf die durch eine umfassende Abschlussprüfung erreichbare hinreichende Sicherheit für ein Prüfungsurteil mit positiver Gesamtaussage wird allerdings auftragsgemäß verzichtet. Die prüferische Durchsicht ist daher eine kritische Würdigung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung. Kommen wir im Rahmen einer prüferischen Durchsicht nicht zu bleibenden Beanstandungen, so erteilen wir eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Abschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden ist.
  • Aus der Formulierung der Bescheinigung ist erkennbar, in welchen Fällen eine prüferische Durchsicht in Frage kommt bzw. erforderlich ist. So können Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften oder ggf. auch Personengesellschaften, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, einer prüferischen Durchsicht unterworfen werden, damit Dritte, wie z.B. Gläubigerbanken oder Gesellschafter, eine glaubwürdigere Grundlage für die Beurteilung der Gesellschaft haben.
  • Selbstverständlich führen wir auch die prüferische Durchsicht von Quartalsabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen durch, was aufgrund einer Börsenordnung zwingend erforderlich sein kann.
  • Mit unserem gut ausgebildeten Personal bieten wir sowohl die Prüfung der Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften als auch mit den IAS/ IFRS an.
  • Sprechen Sie uns einfach an. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen

  • Abschlüsse (z.B. Jahres-,Konzern- und Zwischenabschlüsse) bestehen in der Regel aus mehreren Finanzaufstellungen (z.B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung). Bestandteile können Konten oder Posten einer Finanzaufstellung (z.B. Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Personalaufwand) sein. Die Anlässe, zu denen geprüfte Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile von Unternehmen vorzulegen sind, sind zahlreich und wachsen stetig. Wir sind Ihr Partner für die solcher Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile und erteilen den entsprechenden Prüfungsvermerk.

Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck

  • Häufig werden Abschlüsse nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt. Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck sind darauf ausgerichtet, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z.B. Abschluss nach Maßgabe von in einem Darlehensvertrag festgelegten Rechnungslegungsgrundsätzen).
  • Bei Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck sind wir Ihr Partner und erteilen einen entsprechenden Prüfungsvermerk.

Compliance

  • Compliance Management umfasst alle Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote sicherstellen.
  • Wir unterstützen bei der Aufnahme bestehender Compliance-Strukturen, entwickeln mit Ihnen die Compliance-Ziele unter Beachtung einer gewünschten Compliance-Kultur und implementieren mit Ihnen das geeignete Compliance-Management-System.
  • Compliance ist keine Modeerscheinung, sondern wird zunehmend als zwingend einzuführendes Element des Managements des Unternehmens angesehen. Fehlende Compliance-Strukturen bergen nicht nur das Risiko, dass (drohende) Vermögensschädigungen unerkannt bleiben. Vielmehr setzt sich das Management möglichen Haftungsansprüchen wegen fehlender Compliance-Strukturen aus.
  • Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf, dass Compliance-Management kein reiner Kostentreiber sein muss, sondern zur Effizienz unternehmerischen Handelns beiträgt.

Corporate Governance

Hilfestellung bei Kodex-Einhaltung

  • Am 26. Februar 2002 hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ den gleichnamigen Kodex verabschiedet. Ursprüngliche Zielgruppe des Kodex waren Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Über die sog. Ausstrahlungswirkung wird allerdings auch anderen Unternehmen die Beachtung des Kodex empfohlen.
  • Mittlerweile wurde der Kodex mehrfach überarbeitet und die Auswirkungen „guter Corporate Governance“ auf den Unternehmenserfolg untersucht. Die Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine Gruppe von Studien sieht eine Korrelation zwischen guter Corporate Governance und Unternehmenserfolg. Eine andere Gruppe sieht diesen Zusammenhang nicht.
  • Unabhängig von der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit guter Corporate Governance für das individuelle Unternehmen, sind die Regelungen des Kodex zu befolgen oder Abweichungen hiervon zu erläutern.
  • Wir sind Ihr Partner bei Fragen zu Corporate Governance, begleiten deren Einführung und Einhaltung, sind bei der Formulierung von Entsprechenserklärungen behilflich und prüfen deren Beachtung.

Umstellung auf IAS/ IFRS

Ihr Partner bei der Anpassung/ Umstellung des Rechnungswesens an Kapitalmarkterfordernisse bzw. auf IAS/ IFRS

  • Anlässe für eine Anpassung oder Umstellung des Rechnungswesens an Kapitalmarkterfordernisse bzw. IAS/ IFRS gibt es zahlreiche. Wir unterstützen bei diesen Umstellungen oder Anpassungen, sei es durch die Einführung eines Fast-Close-Procedures zur Einhaltung der kurzen Meldefristen für kapitalmarktorientierte Unternehmen oder die Umstellung auf IAS/ IFRS.
  • In der Regel beginnen wir nach der Bestimmung der Ziele mit einer Analyse der zu verändernden Unternehmensbereiche. Auf dieser Basis erstellen wir mit Ihnen einen konkreten Maßnahmenkatalog, der die einzelnen Schritte einschließlich eines Zeitplans und die involvierten Personen definiert. Anschließend folgt die eigentliche Umstellungsphase, die unter permanenter Kontrolle und gegebenenfalls einer notwendigen Anpassung der Schritte stattfindet. Zum Ende folgen eine Testphase sowie die tatsächliche Anpassung bzw. Umstellung. Selbstverständlich begleiten wir Sie in allen Phasen und auch in der nachlaufenden Betrachtung und gegebenenfalls notwendigen Feinjustierung.

Steuerberatung für Unternehmen

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahres- und Zwischenabschlüsse
  • Lohnbuchhaltung und Personalabrechnungen
  • Alle Arten betrieblicher Steuererklärungen
  • Laufende Steuerberatung
  • Teilnahme an und Begleitung von Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen
  • Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Prozessvertretung vor den Finanzgerichten durch interdisziplinäre Teams aus Steuerberatern und Rechtsanwälten
  • Verhandlungen mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen

Mittelverwendung

Mittelverwendungs- und Mittelverwendungsfreigabekontrollen

  • Bei der Auflage eines geschlossenen Fonds wird in der Regel ein Mittelverwendungskontrolleur bestellt. Er führt das Einzahlungskonto des Fonds. Die hierauf eingehenden Mittel werden nach festgelegten Kriterien freigeben. Diese können sich bei feststehenden Anlageobjekten nach dem Projektfortschritt (z.B. Bauabschnitten) richten. Bei Blind Pool Konzeptionen erfolgt die Mittelfreigabe nach dem Vorliegen der festgelegten Investitionskriterien des Fondsprospektes. Die Einschaltung eines Mittelverwendungskontrolleurs sichert die zweckgebundene Verwendung des Beteiligungskapitals.

Kontrolle als Vertrauensvorteil

  • Die Mittelverwendungs- bzw. Mittelverwendungsfreigabekontrolle hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Vermarktungsaspekt entwickelt. Immer mehr Anleger informieren sich zunehmend intensiv über die geschlossenen Fonds und erkennen diese Kontrolle als sinnvollen Schutz des von ihnen eingezahlten Kapitals an, welches sie vorher mühsam verdient haben.
  • Nutzen auch Sie diesen Wettbewerbsvorteil und bieten Sie über unser Haus eine solche Mittelverwendungskontrolle an. Sie entscheiden, in welcher Form die Kontrolle stattfinden soll (z.B. ob ohne oder mit gemeinsamer Kontovollmacht) und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Leistungsbilanzprüfungen

Leistungsbilanzprüfungen nach aktuellen Vorgaben

  • Zu unserer Leistungspalette zählt seit einigen Jahren auch die Prüfung von Leistungsbilanzen von Anbietern geschlossener Fonds. Die Anbieter geschlossener Fonds erstellen jährlich sog. Leistungsbilanzen. Diese informieren umfangreich und detailliert über das jeweilige Unternehmen sowie über die durch dieses angebotenen und platzierten geschlossenen Fonds. Kernstück jeder Leistungsbilanz ist der sogenannte Soll-/Ist-Vergleich. In diesem werden die jeweils durch den Fonds erzielten Ergebnisse (Ist-Werte), insbesondere deren Ausschüttungen und Einnahmen, den in den Verkaufsprospekten prognostizierten Werten gegenübergestellt (Soll-Werte).
  • Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (vormals: VGF) legt die Leitlinien und Grundsätze zur Erstellung von Leistungsbilanzen für geschlossene Fonds fest. Auf der Grundlage dieser Leitlinien und Grundsätze sowie unter Berücksichtigung von unseren Berufsstand betreffenden Verlautbarungen und Veröffentlichungen führen wir solche Leistungsbilanzprüfungen durch.

Unternehmensbewertungen

Bewertung von Unternehmen nach national und international anerkannten Methoden. Was ist ein Unternehmen wert?

  • Nicht nur beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen stellt sich diese spannende Frage. Auch bei der Beurteilung der Werthaltigkeit eines getätigten Investments taucht diese Fragestellung auf. Wir können darauf eine kompetente Antwort liefern. Wir verfügen über Fachleute aus dem Bereich der Unternehmensbewertung, die den international geachteten Titel des CVA (Certified Valuation Analyst) tragen.

Gründungs- / Umwandlungsprüfungen

Sachgründungs- und Umwandlungsprüfungen und andere Sonderprüfungen

  • In einigen gesetzlich kodifizierten Fällen verlangt der Gesetzgeber die prüferische Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers. So ist beispielsweise bei Sachgründungen von GmbHs bzw. Aktiengesellschaften oder auch bei Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften eine Prüfung erforderlich.
  • In der Vergangenheit haben wir in allen vorstehend genannten Fällen bereits Leistungen erbracht, so dass wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen können. Bedingt durch kleine Teams und flache Unternehmenshierarchien sind wir in der Lage, die Prüfungsergebnisse schnell zu liefern. Schließlich ist der Zeitfaktor bei solchen Transaktionen oftmals ein äußerst kritischer.
  • Selbstverständlich führen wir auch alle Arten anderer Sonderprüfungen durch. Die Palette reicht von Unterschlagungsprüfungen über Prüfungen von Unternehmensbewertungen bis hin zur Prüfung von Compliance Management Systemen (Prüfung des unternehmensinternen Systems zur Vermeidung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften).

Insolvenzprüfung

Prüfung Insolvenzreife, Überschuldungsprüfung und -status

  • Die Frage des Eintritts der Insolvenzreife ist für eine Vielzahl von Personengruppen von herausragender Bedeutung, denn mit einer falschen Einschätzung können sehr schmerzhafte Konsequenzen verbunden sein, wie beispielsweise die Haftung von Geschäftsführern mit ihrem Privatvermögen oder wirtschaftliche Nachteile für Gläubiger.
  • Wir helfen Ihnen dabei, das Vorliegen der Insolvenzreife zu prüfen und erstellen einen Überschuldungsstatus, der den einschlägigen Vorschriften entspricht. Außerdem zählt die Erstellung von Gutachten, über den Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenz, zu unserem Leistungsangebot.
  • Sollten Sie Interesse an unserer Dienstleistung haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Absolute Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit. Aber bitte melden Sie sich besser zu früh als zu spät, denn die angedeuteten Konsequenzen haben schon so manchem zu schaffen gemacht.

MaBV Prüfung

Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 2 und 4 der Gewerbeordnung müssen für jedes Kalenderjahr prüfen lassen, ob die sich aus §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen eingehalten wurden. Zu den betroffenen Gewerbetreibenden zählt, wer
  • gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft,
  • von bestimmten ausländischen Investmentanteilen,
  • von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,
  • oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer oder von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln,
betreibt. Ferner zählt zu den betroffenen Gewerbetreibenden,
  • wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt
  • und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden bzw. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.

Auf dem Gebiet der Prüfungen nach der MaBV sind wir seit Jahren tätig. Unsere Berichte wurden von den zuständigen Behörden, bei denen diese vom Gewerbetreibenden einzureichen sind, ohne weitere Rückfragen akzeptiert.

Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne auf ein Angebot an. Wir bearbeiten Ihren Auftrag zügig und professionell.

Gerichts- / Schiedsgutachten

  • Unser Leistungskanon umfasst unter anderem auch die Erstellung von Gutachten, die z.B. bei Gericht oder in Schiedsverfahren verwendet werden. Gegenstand des Gutachtens können nahezu alle erdenklichen Sachverhalte aus dem Wirtschaftsleben sein.
  • Sie bestimmen den Gegenstand des Gutachtens und die Ausführlichkeit der Berichtserstattung. Wir erstellen als neutrale Stelle ein überprüfbares Gutachten nach objektivierten Kriterien.
  • Selbstverständlich verlassen wir auch unsere neutrale Position und erstellen als Ihr Berater Gutachten zu Ihren subjektiven Entscheidungen (z.B. geben wir an, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für einen Unternehmenskauf höchstens anlegen darf oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss, um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern).
  • Neben der Funktion als neutraler Gutachter oder als Berater werden wir auch als Vermittler in Konfliktsituationen tätig, in dem wir unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Vorstellungen der Parteien einen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Treuhänder

Treuhandtätigkeit in umfassender Vielfalt

  • Insbesondere bei betragsmäßig größeren Transaktionen kommt es bei der Abwicklung der Kaufpreiszahlung zwischen den Vertragspartnern oftmals zu Problemen, wenn sich diese noch nicht ausreichend aus vorherigen Transaktionen kennen und vertrauen. Die möglichen Zweifel des Verkäufers, nach eigener Lieferung oder Leistung die vereinbarte Gegenleistung in Form einer Bezahlung zu erhalten, können dazu führen, dass eigentlich für beide Seiten vorteilhafte Geschäfte scheitern.
  • In solchen Situationen bieten wir unsere Treuhandtätigkeit an. Dabei überweist der Käufer den an den Verkäufer zu zahlenden Betrag auf unser Treuhandkonto und wir geben diese Zahlung bei Erfüllung der uns aufgegebenen Kriterien, zum Beispiel vollständige Lieferung des Kaufgegenstands, frei.
  • Selbstverständlich übernehmen wir auch andere Treuhandtätigkeiten, soweit diese als sogenannte „nicht geschäftsführende Treuhandtätigkeit“ bezeichnet werden kann. Diese ist gegeben, wenn wir ausschließlich auf Anweisung des Treugebers handeln und selbst keine Entscheidungen über die Nutzung des Treugutes tätigen.
  • Wenn Sie an uns als Treuhänder interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Jahresabschlusserstellung nach HGB und IAS/ IFRS

Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bescheinigung

  • Wir erstellen Jahresabschlüsse, Zwischenabschlüsse und Konzernabschlüsse mit allen ihren Bestandteilen (Anhang, Notes, Kapitalflussrechnung) sowie Lageberichte nach HGB und/ oder nach IAS/ IFRS.
  • Bedingt durch den Einsatz langjährig erfahrener Wirtschaftsprüfer bzw. Certified International Accountants bieten wir qualitativ hochwertige Lösungen bei allen Fragen rund um die Erstellung von Abschlüssen und Lageberichten nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.
  • Bei der Erstellung von Abschlüssen berücksichtigen wir die Vorgaben des IDW S 7 („Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen“) und erteilen in Abhängigkeit von der mit Ihnen vereinbarten Qualitätsstufe eine Bescheinigung.
  • Die Jahresabschlusserstellung der höchsten Qualitätsstufe ist eine kostengünstige und daher attraktive Alternative für nicht nach dem Gesetz prüfungspflichtige Unternehmen, die aber z.B. aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (z.B. mit einer kreditgewährenden Bank) verpflichtet sind, einen „geprüften“ Abschluss aufzustellen.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Wir unterbreiten Ihnen unser Angebot.